25.10.2022
Spätestens am 1. November sollten die Winterreifen auf dem Auto montiert sein, denn ab diesem Tag gilt die witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht.
Wer die Pflicht ignoriert, kann bei der Gefährdung anderer Personen Strafen bis zu 5.000 Euro bekommen
Doch was ist zu tun, wenn trotzdem ein Unfall passiert?
--> Unfallstelle absichern - Warnblinker, Warnweste und Pannendreieck verwenden.
--> Notruf absetzen
--> Erste Hilfe leisten
Die Steinbacher Versicherung wünscht SICHERE und UNFALLFREIE FAHRTEN!
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