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Haushaltsversicherung

Mediamodifier Pixabay

01.03.2023

Feuer, Sturm, Wasser, Einbruch – was bekommen Sie von Ihrer Versicherung ersetzt? Schauen Sie in Ihre Versicherungspolizze und fragen Sie nach!

Versichert ist der Inhalt der Wohnung, der in Ihrer Polizze genannt wird. Zum Hausrat gehören Dinge wie Möbel, Kleidung, technische Geräte, aber auch Wertgegenstände, die Ihnen, Ihrem Lebenspartner oder Kindern im gleichen Haushalt gehören. Auch Sachen Ihrer Gäste sind versichert, solange sie nicht für den Aufenthalt bei Ihnen bezahlen müssen.

Neuwertersatz sicherstellen: Haushaltsversicherungen bieten grundsätzlich einen Neuwertersatz an. Sie bekommen bei einem Schaden den vollen Wiederbeschaffungspreis zurück. Achtung, ist der Gegenstand gar nicht mehr in Gebrauch bzw. ist sein Wert bei Schadenseintritt unter 40 % des Neuwertes gesunken, wird oft nur noch der derzeitige Wert ersetzt. Wollen Sie immer den Neuwert ersetzt bekommen? Dann vereinbaren Sie eine generelle Neuwertentschädigung ohne Zeitwertklausel.

Unterversicherung vermeiden: Achten Sie darauf, dass Ihr Hausrat hoch genug versichert ist. Die Versicherungssumme ist der maximale Betrag, den Sie infolge eines Schadens bekommen können. Überlegen Sie, wie viel Geld Sie benötigen würden, um Ihren Haushalt neu auszustatten. Eine Unterversicherung liegt vor, wenn der Neuwert höher ist als die Versicherungssumme. Beispiel: Sie versichern Ihren Hausrat für 80.000,– Euro. Ihr Wohnzimmer brennt aus und Sie haben einen Schaden in der Höhe von 40.000,– Euro. Die Versicherung bewertet Ihren Hausrat mit 160.000,– Euro vor dem Brand. Sie denken, Ihr gesamter Schaden ist gedeckt. Irrtum! Sie bekommen nur 20.000,– Euro, weil Ihr Hausrat nur zu 50 % versichert war. Sie können aber mit Ihrer Versicherung einen Unterversicherungsverzicht vereinbaren. Das bedeutet, dass der Versicherer auf den Einwand von Unterversicherung verzichtet und im Schadensfall den Schaden bis zur vereinbarten Höchsthaftungssumme ersetzt. Fragen Sie nach!

Achtung, Inflation! – Prämienanpassung verstehen: Die meisten Versicherungsverträge verfügen über eine »Indexklausel«, die dazu führt, dass die Prämien an die Inflation angepasst werden. Für Sie als Versicherungsnehmer bedeutet das zwar steigende Kosten für Ihren Versicherungsschutz, es ist aber im Schadensfall klar zu Ihrem Vorteil. Ohne diese Indexierung würde eine Unterversicherung drohen.

Sie haben Interesse an einer optimalen Haushaltsversicherung oder Fragen zu Ihrem bestehenden Vertrag?

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Steinbacher Versicherung beraten sie gerne in einem persönlichen Gespräch!

Quelle: FMA-INFO 23 / DEZ 2022, Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), Otto-Wagner-Platz 5, 1090 Wien

https://redenwiruebergeld.fma.gv.at/haushaltsversicherung